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Organisatorisches

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung von Facharzt/Fachärztin oder Hausarzt/Hausärztin. Auf der Verordnung muss Ihre Diagnose angeführt sein, sowie die Anzahl und Dauer der Therapie (10x Ergotherapie à 60 Minuten). Wenn ein Hausbesuch erforderlich ist, muss dieser ebenso auf der Verordnung vermerkt sein (10x Ergotherapie à 60 Minuten mit Hausbesuch).

Wenn Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen möchten, müssen Sie den Verordnungsschein vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligen lassen. 

Nach Beendigung der Therapie bekommen Sie von Ihrer Therapeutin eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein (beides im Original)  an Ihre Krankenkasse schicken können.

Zur ersten Therapieeinheit bringen Sie bitte den Verordnungsschein und eventuell vorhandene Befunde mit.

 

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