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Elternberatung bei Scheidung

 

Elternberatung gemäß §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung sind beide Elternteile nicht volljähriger Kinder und Jugendlicher verpflichtet eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bedürfnisse der Kinder im Zuge eines Trennungsprozesses abgestimmt auf ihr jeweiliges Alter.

Die Beratung kann einzeln oder von beiden Elternteilen gemeinsam in Anspruch genommen werden.

 

Begleitung bei Scheidung:

Die Trennung der Eltern stellt für jedes Kind einen Umbruch dar, der mit vielen Veränderungen einhergeht. Viele unterschiedliche Gefühle können aufkommen und wollen richtig sortiert und beachtet werden, aber auch die neue Familienkonstellation oder die Wohnsituation kann für Verwirrung sorgen. Häufig sind die eigenen Eltern, die diese Veränderung zwangsläufig mit verursacht haben, nicht die richtigen Ansprechpartner. Es kann für Kinder sehr entlastend sein, wenn sie in diesen stürmischen Zeiten von einer außenstehenden Person begleitet werden, bis sich die Wogen geglättet haben und wieder Routine eingekehrt ist.

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