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Organisatorisches

Refundierung bei Psychotherapie:

Zwischen der ersten und zweiten Psychotherapiesitzung ist eine Verordnung für Psychotherapie beim Hausarzt/bei der Hausärztin oder dem Facharzt/der Fachärztin einzuholen. 

Ihre Psychotherapeutin/ihr Psychotherapeut stellt dann mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse.

 

Die ÖGK refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 28,--.

Die SVS refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 40,--.

Die BVAEB refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 40,--. 

Die KFA refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 28,--.

 

PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision:

Den Status “PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision” erhält man nach Absolvierung der wesentlichen Teile der psychotherapeutischen Ausbildung. Er berechtigt zur eigenverantwortlichen psychotherapeutischen Arbeit und verpflichtet die TherapeutInnen zu regelmäßiger Supervision. Dadurch hat der/die PatientIn zusätzlich die Garantie, dass die Therapiestunden von einem erfahrenen Psychotherapeuten supervidiert (in anonymisierter Form gemeinsam besprochen) werden. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich. Aus diesem Grund bieten unsere PsychotherapeutInnen in diesem Status Psychotherapie etwas günstiger an.  

 

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